Wir beraten und vertreten Bauherren, Investoren und Projektentwickler als auch Kommunen und öffentliche Einrichtungen unter anderem bei Bauleitplanverfahren, städtebaulichen Verträgen, der Prüfung und Durchsetzung von Baugenehmigungen. Weiterhin unterstützen wir im Umgang mit Behörden, bei Nachbarwidersprüchen oder auch in verwaltungsgerichtlichen Verfahren.