Kompetenz

Bau- und Architektenrecht

Wir beraten umfassend im Bau- und Architektenrecht, sei es bei der Vertragsgestaltung, der Begleitung von Bauvorhaben oder der Lösung von Streitigkeiten. Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Bauherren, Architekten und Unternehmen dabei, rechtliche Fallstricke zu vermeiden, Bauprojekte effizient umzusetzen und Streitigkeiten bestmöglich vorzubeugen und notfalls zielgerichtet zu lösen.

unsere dienstleistungen

Kompetente Beratung rund um Bau- und Architektenrecht

  • Architekten- und Ingenieurrecht

    Unsere Beratung umfasst die Verhandlung von General- und Fachplanerverträgen in sämtlichen Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Gerne stehen wir bei speziellen Vertragskonstellationen sowie bei Spezialfragen des Architekten- und Ingenieurrechts (z.B. Honorarvereinbarungen unter Berücksichtigung der HOAI, Architektenurheberrecht), prüfend und beratend zur Seite. Bei außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten – sei es im Rahmen der Durchsetzung oder Abwehr von Planungs- und Überwachungsfehlern oder im Rahmen von Honorarstreitigkeiten – bringen wir unsere langjährige bau- und architektenrechtliche Expertise gerne ein.
  • Privates Baurecht

    Unsere Leistungen umfassen die Verhandlung und Gestaltung von Bau- und Bauträgerverträgen. Aufgrund unserer langjährigen Expertise beraten wir Auftraggeber und Auftragnehmer passgenau für Ihre Bedürfnisse, pragmatisch und zielorientiert. Gerne beraten wir zu Vor- und Nachteilen einer Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen). Gerne übernehmen wir bauherrenseitig die baubegleitende Rechtsberatung für Ihr Bauprojekt einschließlich des Vertrags- und Nachtragsmanagements. Wir beraten außergerichtlich und gerichtlich bei Durchsetzung und Abwehr von Vergütungs- und Mängelansprüchen sowie im Sicherheitenrecht.
  • Öffentliches Baurecht

    Wir beraten und vertreten Bauherren, Investoren und Projektentwickler als auch Kommunen und öffentliche Einrichtungen unter anderem bei Bauleitplanverfahren, städtebaulichen Verträgen, der Prüfung und Durchsetzung von Baugenehmigungen. Weiterhin unterstützen wir im Umgang mit Behörden, bei Nachbarwidersprüchen oder auch in verwaltungsgerichtlichen Verfahren.