Kompetenz

Arbeitsrecht

Wir beraten umfassend in allen Fragen des Arbeitsrechts. Sei es bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Begleitung von Personalmaßnahmen oder der Lösung von Konflikten. Mit unserer langjährigen Erfahrung und wirtschaftlichen Denkweise unterstützen wir Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer dabei, rechtssichere und pragmatische Lösungen zu finden. Unsere Beratung ist dabei stets individuell auf Ihre unternehmerischen oder persönlichen Bedürfnisse abgestimmt und sowohl außergerichtlich als auch in der Prozessführung auf nachhaltigen Erfolg ausgerichtet.

unsere dienstleistungen

Arbeitsrechtliche Beratung mit wirtschaftlichem Fokus

  • Laufende Beratung von Personal- und Rechtsabteilungen

    Für alle arbeitsrechtlichen Fragen, die in der täglichen Personalarbeit anfallen, stehen wir als Ansprechpartner mit kurzen Reaktionszeiten zur Verfügung. Hierbei behalten wir das unternehmerische Handeln und die Auswirkungen von Einzelmaßnahmen auf den Betrieb immer im Blick. Wir erarbeiten passende Lösungen für das jeweilige Unternehmen.
  • Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen

    Wir entwerfen Arbeits- und Dienstverträge. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs findet hier stets Berücksichtigung, um größtmögliche Rechtssicherheit herzustellen und negative finanzielle Konsequenzen für Unternehmen zu vermeiden.
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag

    Wir unterstützen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Wir beraten im Vorfeld einer Kündigung, bereiten diese vor und erörtern auch die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Trennung durch Aufhebungsvertrag. Gerne übernehmen wir auch die Verhandlungen mit den Arbeitnehmern oder deren Anwälten.
  • Prozessführung vor den Arbeits- und Zivilgerichten

    Wenn sich eine außergerichtliche Lösung für eine Streitigkeit nicht herbeiführen lässt, vertreten wir die Arbeitgeberseite in allen Instanzen vor den deutschen Arbeitsgerichten bis zum Bundesarbeitsgericht und vor den Zivilgerichten bei den Amts- und Landgerichten.
  • Arbeitnehmerüberlassung

    Im Zusammenhang mit Fremdpersonaleinsätzen beraten wir umfassend, sei es bei der Einholung von Arbeitnehmerüberlassungserlaubnissen, der Gestaltung der erforderlichen Arbeitnehmerüberlassungs- und Arbeitsverträgen oder den Möglichkeiten, Leistungen über Werk- oder Dienstverträge einzukaufen, ohne hierbei in eine (unerlaubte) Arbeitnehmerüberlassung zu geraten.
  • Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen

    Bei Verhandlungen mit Betriebsräten, Gesamt- und Konzernbetriebsräten oder Personalräten stehen wir in allen Bereichen der betrieblichen Mitbestimmung beratend und unterstützend zur Verfügung, insbesondere bei der Ausgestaltung von Vergütungsmodellen, Arbeitszeitregelungen, Regelungen zum betrieblichen Gesundheitsschutz, bei Betriebsänderungen sowie personellen Einzelmaßnahmen (Einstellungen, Versetzungen). Wir gestalten für Unternehmen rechtssichere Betriebs- und Dienstvereinbarungen zu allen mitbestimmungsrelevanten Themen.
  • Einigungsstellenverfahren

    Sofern eine Einigung mit der Mitarbeitervertretung nicht gelingt, begleiten wir bei der Einsetzung der Einigungsstelle, vertreten die Arbeitgeberseite im Einigungsstellenverfahren und führen in Abstimmung mit Ihnen die Verhandlungen.
  • Inhouseschulungen zu arbeitsrechtlichen Themen

    Wir bieten auf Unternehmen maßgeschneiderte Inhouseschulungen zu verschiedenen arbeitsrechtlichen Themen an, um Führungskräfte in diesem Bereich weiterzubilden.
  • Beratung von Geschäftsführern und Vorständen

    Geschäftsführer und Vorstände beraten wir bei der Verhandlung und Gestaltung ihrer Anstellungsverträge, aber auch bei Aufhebungs- und Abfindungsverhandlungen. Im Fall von Abberufung, Kündigung und Freistellung unterstützen wir ebenso wie bei der Durchsetzung von Vergütungsansprüchen oder bei Streitigkeiten über nachvertragliche Wettbewerbsverbote. Hierzu gehört natürlich auch die Prozessführung vor den Zivilgerichten.